Nachstehend geben wir einen kurzen Überblick zu Präventions- und Schutzmöglichkeiten vor den unterschiedlichen Hepatitis-Erkrankungen A bis C.
Hepatitis A und B
Der sicherste Schutz vor Hepatitis A und B ist eine Impfung. Sie wird
u.a. bei einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B.
häufig wechselnde Sexualpartner*innen), für Personen mit chronischen
Leberkrankheiten bzw. chronischen Krankheiten mit Leberbeteiligung,
Reisende in Regionen mit weiter Hepatitis-A-Verbreitung, Personen mit
Kontakt zu Hepatitis-A-/-B-Kranken sowie Drogengebrauchende und länger
einsitzende Inhaftierte empfohlen.
Schutz bieten außerdem die
Desinfektion bzw. Verwendung von sterilen Geräten oder von
Einwegmaterial (z.B. in Krankenhaus und Praxis, aber auch beim
Tätowieren und Piercen), Schutzmaßnahmen für Ungeborene und Neugeborene
sowie die Überprüfung von Blut und Blutprodukten. Auch Hygiene, Safer
Use sowie der Gebrauch von Kondomen/Femidomen, Handschuhen oder Dental
Dams senken das Infektionsrisiko, doch ist HBV bei kleinen Blutungen im
Mund und hoher Viruslast auch beim Küssen möglich.
Eine
HBV-Übertragung von der Mutter auf ihr Kind kann in 95 Prozent der Fälle
verhindert werden, wenn unmittelbar nach der Geburt eine passive
Immunisierung beim Neugeborenen durchgeführt wird und eine aktive
Schutzimpfung erfolgt.
Nach einem Risikokontakt (z.B.
Nadelstichverletzung von Beschäftigten in Arztpraxen oder Kliniken) kann
man sich innerhalb von 48 Stunden (möglichst schneller) noch "passiv"
durch die Gabe von Immunglobulinen impfen lassen (= Antikörper von
Menschen, die bereits eine Hepatitis B durchgemacht haben).
Hepatitis-A-Kranke
dürfen laut Infektionsschutzgesetz nicht in Gemeinschaftseinrichtungen,
Gastronomie- oder Lebensmittelbetrieben arbeiten, bis die Erkrankung
ausgeheilt ist.
Für Hepatitis-B-Kranke gibt es keine
Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen für
verletzungsträchtige operative Tätigkeiten.
Hepatitis C
Gegen Hepatitis C gibt es keine Schutzimpfung und keine passive Impfung.
Beim
Drogengebrauch schützt die alleinige Verwendung des eigenen, sterilen
Spritzbestecks und Zubehörs (Löffel, Filter, Wasser), des eigenen
Röhrchens (zum Sniefen/Inhalieren) oder der eigenen Pfeife vor Hepatitis
C.
Das Risiko einer sexuellen Übertragung wird durch
Kondom-/Femidomgebrauch beim Anal- und Vaginalverkehr und durch
Verwendung von Handschuhen beim Fisten verringert (für jede neue Person
ein neues Kondom bzw. neue Handschuhe). Sexspielzeug und andere
Instrumente, die mit Blut in Kontakt kommen können, sollte man gründlich
waschen und desinfizieren, Dildos für jede neue Person mit einem neuen
Kondom versehen, Gleitmitteltöpfe nicht gemeinsam benutzen bzw. für jede
Person ihr eigenes Gleitmittel verwenden.
Für Hepatitis-C-Kranke
gibt es keine Beschäftigungsverbote, aber im Einzelfall Einschränkungen
für verletzungsträchtige operative Tätigkeit