Was noch zu beachten ist

Der Arzt darf nur dich selber und niemanden sonst über den Test und dessen Ergebnis informieren. Wie auch das beratende medizinische Personal unterliegt er grundsätzlich der Schweigepflicht.

Dein örtliches Gesundheitsamt bietet den HIV-Test meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr (ca. 10,00 bis 15,00 Euro) an. Der große Vorteil ist, dass man ihn hier anonym, also ohne Namensnennung, durchführt und das Ergebnis nicht "aktenkundig" wird.

Was bedeutet "HIV-Test negativ"?

Ein negatives Testergebnis ist eine erfreuliche Momentaufnahme: In diesem Fall kannst du davon ausgehen, dass du nicht HIV-infiziert bist, sofern der Test frühestens drei Monate nach der letzten Risikosituation erfolgte und es seit dem Test keine Risikosituation mehr gab. Um auch weiterhin HIV-negativ zu bleiben, bietet dir Safer Sex Schutz.

Was bedeutet "HIV-Test positiv"?

Werden Antikörper gegen HIV im Blut nachgewiesen, ist man HIV-infiziert. Das heißt nicht, dass man Aids hat oder Aids bekommt oder dass man sofort Medikamente gegen HIV nehmen muss. Wir empfehlen allerdings, den Zustand des Immunsystems von einem erfahrenen Arzt oder einer erfahrenen Ärztin untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse können dann Grundlage für die Entscheidung sein, ob und gegebenenfalls wann eine Behandlung begonnen wird, die das Immunsystem entlastet und stabilisiert.

Beachte, dass du mit Nachteilen rechnen musst, wenn dein Testergebnis "aktenkundig" wird, also z. B. in deiner Patientenakte erwähnt wird. In erster Linie sind hier Probleme bei privaten Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Zusatzversicherungen zu nennen (auch wenn sie von gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden). Diese schließen aufgrund ihrer Vertragsfreiheit Menschen mit HIV in der Regel vom Versicherungsschutz aus. Vor dem Vertragsabschluss wirst du daher gefragt, ob du schon einmal einen HIV-Test gemacht hast bzw. ob du HIV-infiziert bist. Außerdem musst du alle Ärzte, bei denen du in den letzten Jahren in Behandlung warst, von ihrer Schweigepflicht entbinden, der Versicherer kann dadurch in alle Behandlungsunterlagen Einblick nehmen. Wird eine HIV-Infektion bei Vertragsabschluss wissentlich verschwiegen und kann der Versicherer dies im Versicherungsfall nachweisen (z. B. weil der Test von einem Arzt durchgeführt und/oder das Ergebnis in ärztlichen Unterlagen festgehalten wurde), kann er vom Vertrag zurücktreten und muss nicht zahlen.

Bei der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bereitet ein positives HIV-Testergebnis keine Schwierigkeiten. Menschen mit HIV und Aids können ihre Kasse ohne Gesundheitsvorbehalte wechseln, die Versicherer werden keine Gesundheitsfragen stellen.

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